Allgemeine Reisebedingungen -ARB-

Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen
der Fa. Bastian Reisen GmbH für Buchungen
ab dem 01.07.2018

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Fa. Bastian Reisen GmbH,

im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen

vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  • Abschluss des Reisevertrages l

Verpflichtung des Kunden

Für alle Buchungswege gilt:

1.1. Grundlage des Angebotes von  Bastian Reisen GmbH und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Bastian Reisen GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Bastian Reisen GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Bastian Reisen GmbH vor, an das Bastian Reisen GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Bastian Reisen GmbH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde die Annahme innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.3. Die von Bastian Reisen GmbH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und allen zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestanteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5. Für die Buchung, die schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch erfolgt, gilt:

  1. a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Bastian Reisen GmbH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
  2. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Anmeldeerklärung) durch Bastian Reisen GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Bastian Reisen GmbH dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
  3. c) Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung und ca. 8-10 Tage vor Reisebeginn eine Reiseinformation mit Abfahrtszeit und Abfahrtsort. Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze ist jedoch ausgeschlossen.

1.6. Bastian Reisen GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleitungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.) Bezahlung

2.1. Bastian Reisen GmbH und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Überweisungen bitten wir unter Angabe der Buchungs- und Reisenummer zu leisten.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Bastian Reisen GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Bastian Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3.) Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Bastian Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Bastian Reisen GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Bastian Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Bastian Reisen GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Bastian Reisen GmbH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Bastian Reisen GmbH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.) Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Bastian Reisen GmbH  unter der nachfolgenden angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wir empfohlen den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Bastian Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Bastian Reisen GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Bastian Reisen GmbH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3. Bastian Reisen GmbH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die pauschale Entschädigung wird bei Bus- und Flugreisen unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

– bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %

– ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

– ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 40 %

– ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 60 %

– ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 %

– ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80 %

– am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %

4.4. Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z.B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.

4.5. Sind bei einer Reise Theater-, Opern-, Musical- oder Veranstaltungskarten gebucht, wird bei Stornierung der Gegenwert der Eintrittskarte berechnet, falls diese nicht anderweitig genutzt werden können.

4.6. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Bastian Reisen GmbH  nachzuweisen, dass  Bastian Reisen GmbH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Bastian Reisen GmbH geforderte Entschädigungspauschale.

4.7. Bastian Reisen GmbH  behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Bastian Reisen GmbH nachweist, dass Bastian Reisen GmbH wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Bastian Reisen GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.8. Ist Bastian Reisen GmbH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Bastian Reisen GmbH unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Bastian Reisen GmbH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Bastian Reisen GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

4.10. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5.) Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Bastian Reisen GmbH keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Bastian Reisen GmbH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4  25,00 EUR pro betroffenen Reisenden.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1. Bastian Reisen GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a.) Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Reisen beträgt 25 Personen und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Bastian Reisen GmbH ist spätestens bis 22 Tage vor Reisebeginn.

b.) Bastian Reisen GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c.) Bastian Reisen GmbH  ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d.) Ein Rücktritt von Bastian Reisen GmbH später als 22 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7.) Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. Bastian Reisen GmbH  kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Bastian Reisen GmbH  nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass seine weitere Teilnahme für Bastian Reisen GmbH und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist und eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Bastian Reisen GmbH  beruht.

7.2. Kündigt Bastian Reisen GmbH, so behält Bastian Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis; Bastian Reisen GmbH  muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Bastian Reisen GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.) Obliegenheiten des Kunden

8.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat Bastian Reisen GmbH oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Bastian Reisen GmbH  mitgeteilten Frist erhält.

8.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen

  1. a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  2. b) Soweit Bastian Reisen GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen.
  3. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Bastian Reisen GmbH vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Bastian Reisen GmbH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Bastian Reisen GmbH unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Bastian Reisen GmbH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Bastian Reisen GmbH   seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
  4. d) Der Vertreter von Bastian Reisen GmbH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Bastian Reisen GmbH  zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Bastian Reisen GmbH  verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4. Gepäckbeschädigung  und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum  Abhilfeverlangen

  1. a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –Verspätung im Zusammenhang  mit  Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Bastian Reisen GmbH  können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
  2. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Bastian Reisen GmbH, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Frist zu erstatten.

9.) Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von Bastian Reisen GmbH  für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2. Bastian Reisen GmbH  haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Bastian Reisen GmbH  sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Bastian Reisen GmbH  haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichen von Bastian Reisen GmbH  ursächlich geworden ist.

10.) Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Bastian Reisen GmbH  geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11.) Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

11.1. Bastian Reisen GmbH informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführenden Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Bastian Reisen GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald  Bastian Reisen GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Bastian Reisen GmbH den Kunden informieren.

11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Bastian Reisen GmbH  den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellten „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist.), ist direkt über ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Bastian Reisen GmbH  einzusehen.

12.) Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Bastian Reisen GmbH wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Bastian Reisen GmbH  nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3. Bastian Reisen GmbH  haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Bastian Reisen GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13.) Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Bastian Reisen GmbH  weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, das Bastian Reisen GmbH  nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Bastian Reisen GmbH  weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Bastian Reisen GmbH  die ausschließliche Geltung des deutschen  Rechts vereinbart. Solche Kunden können Bastian Reisen GmbH  ausschließlich an deren Sitz verklagt.

13.3. Für Klagen von Bastian Reisen GmbH  gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Bastian Reisen GmbH  vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart l München, 2018.

Reiseveranstalter ist:

Bastian Reisen GmbH

Wilhelmstraße 6

65391 Lorch Espenschied

Tel. 06775 505 oder 06775 1843

E-Mail: BastianReisen@t-online.de
Geschäftsführer: Heiner Bastian
Handelsregister:
AG Wiesbaden HB 20165
USt.-IdNr. DE 40 229 025 36